Eine Auftragserteilung sollte unter den Aspekten nachstehender Kritereien erfolgen:
Sympathie, Vertrauen und letztlich in die Kompetenz juristischer Qualität und Erfahrung .
Verkehrsrecht
In diesem Bereich bearbeiten wir sämtliche Fragen zu zivilrechtlichen Ansprüchen aus
Unfällen, beispielsweise die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Wir vertreten Sie weiterhin in Verkehrsstrafrechts- sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren und
prüfen die Entscheidungen, wie z.B. Bußgeldbescheide, einschließlich der Abwehr eines
möglichen Fahrverbot.
Strafrecht
Wir übernehmen Mandate sowohl aus dem allgemeinen Strafrecht als auch aus dem
Verkehrsstrafrecht sowie dem Betäubungsmittelrecht.
Hierfür sollte frühestmöglich ein erster Kontakt zwecks Beratung und möglicher
Verteidigung Ihrer Rechte und Interessen aufgenommen werden.
Grundsätzlich sollte im Bereich des Strafrechts nach dem persischen Sprichwort gehandelt
werden:
„Gott lässt dem Recht widerfahren, der schweigt“
Konkreter bedeutet dies, dass Sie zumindest bis zur Akteneinsicht des Verteidigers niemals
mit Polizei und Staatsanwalt sprechen, auch wenn sie von Ihrer Unschuld ausgehen.
Dadurch wird eine wesentliche und hilfreiche Grundlage dafür geschaffen, bestmöglich für
die Rechte unserer Mandanten mit Kenntnis der Regeln und Grenzen zulässiger
Verteidigung zu kämpfen.
Bau- und Architektenrecht
Im privaten Baurecht übernehmen wir für Sie auch die zum Erwerb eines Grundstückes
erforderliche Beratung. Darin inbegriffen ist die Vertragsgestaltung einschließlich der
Überprüfung vorgelegter Vertragsentwürfe, um beispielsweise Ihr Haus oder Ihre Baufirma
auf ein sicheres Fundament zu stellen.
Weiterhin sind wir für Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen
von Architekten und Ingenieuren (HOAI) tätig.
Darüber hinaus leisten wir Rechtsbeistand bei der Vergabe von Aufträgen an Baufirmen und
Architekten.
Familienrecht
Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um die Ehescheidung, beispielsweise zum Kindes- und
Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und zur Vermögensauseinandersetzung, zum
Sorgerecht und Umgangsrecht. Weiterhin beraten wir Sie bei der Gestaltung von
Eheverträgen oder Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen sowie bei der
Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder eingetragener
Lebenspartnerschaften.
Erbrecht
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten oder Nachfolgeregelungen (z.B.
im Unternehmen) und entwerfen entsprechende Verträge.
Sie sollten sich von der Prämisse leiten lassen: Regeln Sie Ihr Erbe, bevor es andere tun.
Zudem stehen wir Ihnen auch bezüglich aller anderen Fragen und Probleme, die mit dem
Ableben einer Person einhergehen, beratend zu Seite(z.B. Fristversäumnisse bei
Erbschauftsausschlagungen nicht endgültig)
Überdies sind wir für Sie bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und im
Rahmen von Erbscheinverfahren tätig.
Versicherungsrecht
Anwaltlicher Rat sollte in einem Versicherungsfall so rechtzeitig wie möglich erfolgen und
nicht hingenommen werden, wenn die Versicherung sagt: „Die Sache ist halb so schlimm.“
Dieses würde möglicherweise ohne Anwalt zu finanziellen Einbußen führen.
Wir werden sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherungsgesellschaften
gleichermaßen tätig. Wir helfen nicht nur, wenn Schäden an Ihrem Kraftfahrzeug
entstanden sind, sondern auch bei Problemen im Bereich der Haftpflichtversicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung u.a.
Arbeitsrecht
Der Arbeitsmarkt hat seine eigenen Gesetze, Ihr Anwalt kennt sie.
Hier stehen wir für alle Fragen um das Dienst- und Arbeitsverhältnis zur Verfügung. Wir
beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, beispielsweise bei der Gestaltung von
Arbeitsverträgen sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Miet- und Pachtrecht
Wir beraten Sie bei Fragen der Gestaltung privater und gewerblicher Pacht- und
Mietverträge und prüfen bereits vorliegende Vertragsformulare. Hierbei gilt nicht nur, dass
das Dach wasserdicht ist, sondern auch der Pacht-/ Mietvertrag.
Darüber hinaus gehört zu unseren Leistungen die Geltendmachung und Abwehr von
Ansprüchen aus vorgenannten Vertragsverhältnissen, insbesondere auch die Überprüfung
von Betriebskostenabrechnungen.
Außerdem werden wir im Wohnungseigentumsrecht beratend und vertretend tätig,
insbesondere bei Fragen zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Grundstücks- und Immobilienrecht
Auf diesem Rechtsgebiet prüfen und gestalten wir für Sie Grundstückskaufverträge
einschließlich Erbbauverträge, denn Ihre Unterschrift kann Sie reich machen oder auch
ruinieren.
Außerdem beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von
Kaufpreisforderungen aus Grundstücks- bzw. Maklerverträgen. Hierzu zählen auch
vertragsrechtliche Fragen der Gewährleistung oder Rückabwicklung.
Auch bei der Gestaltung von Maklerverträgen betreuen wir Sie gern. Wir prüfen und
entwerfen für Sie individualvertragliche Regelungen oder Formularverträge und
beantworten Fragen zur Haftung. Überdies leisten wir Rechtsbeistand bei der Abwehr oder
Geltendmachung von Provisionsansprüchen.
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