Eine Auftragserteilung sollte unter den Aspekten nachstehender Kritereien erfolgen:

Sympathie, Vertrauen und letztlich in die Kompetenz juristischer Qualität und Erfahrung .

 

 

 

Verkehrsrecht

In diesem Bereich bearbeiten wir sämtliche Fragen zu zivilrechtlichen Ansprüchen aus

Unfällen, beispielsweise die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Wir vertreten Sie weiterhin in Verkehrsstrafrechts- sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren und

prüfen die Entscheidungen, wie z.B. Bußgeldbescheide, einschließlich der Abwehr eines

möglichen Fahrverbot.

Strafrecht

Wir übernehmen Mandate sowohl aus dem allgemeinen Strafrecht als auch aus dem

Verkehrsstrafrecht sowie dem Betäubungsmittelrecht.

Hierfür sollte frühestmöglich ein erster Kontakt zwecks Beratung und möglicher

Verteidigung Ihrer Rechte und Interessen aufgenommen werden.

Grundsätzlich sollte im Bereich des Strafrechts nach dem persischen Sprichwort gehandelt

werden:

„Gott lässt dem Recht widerfahren, der schweigt“

Konkreter bedeutet dies, dass Sie zumindest bis zur Akteneinsicht des Verteidigers niemals

mit Polizei und Staatsanwalt sprechen, auch wenn sie von Ihrer Unschuld ausgehen.

Dadurch wird eine wesentliche und hilfreiche Grundlage dafür geschaffen, bestmöglich für

die Rechte unserer Mandanten mit Kenntnis der Regeln und Grenzen zulässiger

Verteidigung zu kämpfen.

 

 

Bau- und Architektenrecht

Im privaten Baurecht übernehmen wir für Sie auch die zum Erwerb eines Grundstückes

erforderliche Beratung. Darin inbegriffen ist die Vertragsgestaltung einschließlich der

Überprüfung vorgelegter Vertragsentwürfe, um beispielsweise Ihr Haus oder Ihre Baufirma

auf ein sicheres Fundament zu stellen.

Weiterhin sind wir für Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen

von Architekten und Ingenieuren (HOAI) tätig.

Darüber hinaus leisten wir Rechtsbeistand bei der Vergabe von Aufträgen an Baufirmen und

Architekten.

 

 

Familienrecht

Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um die Ehescheidung, beispielsweise zum Kindes- und

Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und zur Vermögensauseinandersetzung, zum

Sorgerecht und Umgangsrecht. Weiterhin beraten wir Sie bei der Gestaltung von

Eheverträgen oder Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen sowie bei der

Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder eingetragener

Lebenspartnerschaften.

   

 

Erbrecht

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten oder Nachfolgeregelungen (z.B. 

im Unternehmen) und entwerfen entsprechende Verträge.

Sie sollten sich von der Prämisse leiten lassen: Regeln Sie Ihr Erbe, bevor es andere tun.

Zudem stehen wir Ihnen auch bezüglich aller anderen Fragen und Probleme, die mit dem

Ableben einer Person einhergehen, beratend zu Seite(z.B. Fristversäumnisse bei

Erbschauftsausschlagungen nicht endgültig)

Überdies sind wir für Sie bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und im

Rahmen von Erbscheinverfahren tätig.

   

 

Versicherungsrecht

Anwaltlicher Rat sollte in einem Versicherungsfall so rechtzeitig wie möglich erfolgen und

nicht hingenommen werden, wenn die Versicherung sagt: „Die Sache ist halb so schlimm.“

Dieses würde möglicherweise ohne Anwalt zu finanziellen Einbußen führen.

Wir werden sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherungsgesellschaften

gleichermaßen tätig. Wir helfen nicht nur, wenn Schäden an Ihrem Kraftfahrzeug

entstanden sind, sondern auch bei Problemen im Bereich der Haftpflichtversicherung,

Berufsunfähigkeitsversicherung u.a.

 

 

Arbeitsrecht

Der Arbeitsmarkt hat seine eigenen Gesetze, Ihr Anwalt kennt sie.

Hier stehen wir für alle Fragen um das Dienst- und Arbeitsverhältnis zur Verfügung. Wir

beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, beispielsweise bei der Gestaltung von

Arbeitsverträgen sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

 

 

Miet- und Pachtrecht

Wir beraten Sie bei Fragen der Gestaltung privater und gewerblicher Pacht- und

Mietverträge und prüfen bereits vorliegende Vertragsformulare. Hierbei gilt nicht nur, dass

das Dach wasserdicht ist, sondern auch der Pacht-/ Mietvertrag.

Darüber hinaus gehört zu unseren Leistungen die Geltendmachung und Abwehr von

Ansprüchen aus vorgenannten Vertragsverhältnissen, insbesondere auch die Überprüfung

von Betriebskostenabrechnungen.

Außerdem werden wir im Wohnungseigentumsrecht beratend und vertretend tätig,

insbesondere bei Fragen zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

 

   

Grundstücks- und Immobilienrecht

Auf diesem Rechtsgebiet prüfen und gestalten wir für Sie Grundstückskaufverträge

einschließlich Erbbauverträge, denn Ihre Unterschrift kann Sie reich machen oder auch

ruinieren.

Außerdem beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von

Kaufpreisforderungen aus Grundstücks- bzw. Maklerverträgen. Hierzu zählen auch

vertragsrechtliche Fragen der Gewährleistung oder Rückabwicklung.

Auch bei der Gestaltung von Maklerverträgen betreuen wir Sie gern. Wir prüfen und

entwerfen für Sie individualvertragliche Regelungen oder Formularverträge und

beantworten Fragen zur Haftung. Überdies leisten wir Rechtsbeistand bei der Abwehr oder

Geltendmachung von Provisionsansprüchen.