Anwaltskanzlei
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HistorieDie 1990 gegründete Anwaltskanzlei Jürgen Schille & Coll. wurde Ende 2006 von der Anton-Graff-Straße in Dresden-Striesen an den Schillerplatz, in eines der historischen Zentren Dresdens, verlegt. Entscheidungserheblich war insbesondere die Nähe zur attraktiven Elbhanglandschaft und das dicht besiedelte geschäftliche Umfeld mit guter Anbindung an Öffentliche Verkehrs- mittel einschließlich vorhandener Kanzleiparkplätze.
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PhilosophieDie Philosophie der Kanzlei ist eine rechtzeitige kompetente anwaltliche Dienstleistung, um möglichst die Interessen und Rechte der Bürger oder von Unternehmen ohne zeit- und kostenaufwendige Gerichtsprozesse durchzusetzen. Sollte dieses Ziel - auf der Basis einer vertrauensvollen und in einer möglichst dauerhaften Zusammenarbeit, wie z.B. mit Unternehmen als Dauermandanten - nicht zu verwirklichen sein, werden die Mandate mit der seit vielen Jahren gewonnenen forensischen Erfahrung zügig und mit Engagement bearbeitet. Unsere Mandanten profitieren von einem hohen Qualifizierungsgrad der in der Kanzlei sowohl ständig als auch freiberuflich tätigen Anwälten. Um ihr Fachwissen zu erweitern und auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu bringen, nehmen unsere Anwälte an speziellen Lehrgängen, Seminaren und Kolloquien teil.
Die Prämisse unserer anwaltlichen Tätigkeit ist neben dem bestmöglichen Rechtsrat die Vertretung unserer Mandanten. Hiefür wird die Vertrauensbasis in die Kanzlei mit durch den Umstand gefördert, indem der Mandant nicht - wie häufig in einer größeren Kanzlei - bei komplexen Anliegen mit mehreren Anwälten zu tun hat bzw. sich als eine "Nummer der Kanzlei" fühlt .
Deshalb wird der Allgemeinanwalt bzw. Generalist auch zukünftig gefragt sein. Nach allgemeiner Erfahrung gibt es gegenüber speziellen Rechtsfällen nach wie vor zahlenmäßig mehr juristisch zu klärende allgemeine bzw. komplexe Rechtsprobleme . Desweiteren ist
es in der Regel für den Mandanten kostensparend und sinnvoll, sich bei bestehenden Rechtskonflikten zuerst an einen Generalisten mit langjähriger Berufserfahrung auf mehreren Rechtsgebieten zu wenden. Bei einer zu ausgeprägten Spezialisierung besteht in der Regel die Gefahr, vor lauter Details den Blick auf das Ganze bzw. auf übergreifende Probleme anderer Rechtsgebiete mit nicht auszuschließenden negativen Folgen zu verlieren. Mehr Kompetenz durch in- und ausländische Kooperation Falls den Anwälten unserer Kanzlei die Bearbeitung eines Mandates mangels spezieller Fachkenntnis nicht zeit- und kostenoptimal möglich sein sollte bzw. die Komplexität des Rechtsfalles spezielle Erfahrungen und Kontakte voraussetzt, können wir auf ein Netzwerk von Anwältinnen und Anwälteneinschließlich kompetenter und prozesserfahrener Fachanwälte zurückgreifen.
Diesbezüglich existiert mit Kanzleien hoher Spezialisierungsgrade (z.B. im Gesellschafts-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Miet- und Fondsrecht sowie Medizin- und Insolvenzrecht) eine langjährige und gute Zusammenarbeit zum Vorteil der erteilten Mandate an die Kanzlei.
Insbesondere werden an dieser Stelle für die inländischen Kooperationspartner stellvertretend genannt:
Die Struktur der Kanzleitätigkeit wird entsprechend dem Bedarf an qualifizierter und effizienter Rechtsberatung sowie Vertretung strukturell durch eine in kooperative Zusammenarbeit mit einer namhaften Kanzlei angemessen verbessert werden (diesbezügliche Änderungen werden zeitnah ergänzt).
Darüber hinaus bestehen bereits über die Kanzlei Rueckel & Collegen aus München gute Kontakte zu Wirtschaftsstandorten in Atlanta/USA (Rueckel & Collegen LLC 3414 Peachtree Road NE Atlanta, GA 30326 USA). Erstkontakte sind über Herrn RA Schille aufzunehmnen Die Kanzlei ist zweisprachig ausgerichtet (deutsch/englisch).Es können deutsche Mittelstandsunternehmen oder deutsche Mandanten in den USA sowie amerikanische Firmen bei deren Investments in Deutschland, insbesondere in den Bereichen:
betreut und vertreten werden. Solche Kontakte versetzen uns in die Lage, unseren Mandanten - sowohl bei der Fertigung bzw. dem Vertrieb eigener Erzeugnisse in den USA - Kooperationen mit US-Firmen als auch die Gründung einer eigenen oder die Übernahme einer US-Firma zu ermöglichen.
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