Schillerplatz

 

 

Anwaltskanzlei



Jürgen Schille & Coll.

am Schillerplatz

 

Historie

Die 1990 gegründete Anwaltskanzlei Jürgen Schille & Coll. wurde Ende 2006 von der

Anton-Graff-Straße in Dresden-Striesen an den Schillerplatz, in eines der historischen

Zentren Dresdens, verlegt.

Entscheidungserheblich war insbesondere die Nähe zur attraktiven Elbhanglandschaft und

das dicht besiedelte geschäftliche Umfeld mit guter Anbindung an Öffentliche Verkehrs-

mittel  einschließlich vorhandener Kanzleiparkplätze.

 

 

Philosophie

Die Philosophie der Kanzlei ist eine rechtzeitige kompetente anwaltliche Dienstleistung,

um möglichst die Interessen und Rechte der Bürger oder von Unternehmen ohne zeit-

und kostenaufwendige Gerichtsprozesse durchzusetzen.


Sollte dieses Ziel - auf der Basis einer vertrauensvollen und in einer möglichst dauerhaften

Zusammenarbeit, wie z.B. mit Unternehmen als Dauermandanten - nicht zu verwirklichen

sein, werden die Mandate mit der seit vielen Jahren gewonnenen forensischen Erfahrung

zügig und mit Engagement bearbeitet. 

Unsere Mandanten profitieren von einem hohen Qualifizierungsgrad der in der Kanzlei

sowohl ständig als auch freiberuflich tätigen Anwälten.

Um ihr Fachwissen zu erweitern und auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und

Rechtsprechung zu bringen, nehmen unsere Anwälte an speziellen Lehrgängen, Seminaren

und Kolloquien teil.

 

Die Prämisse unserer anwaltlichen Tätigkeit ist neben dem bestmöglichen Rechtsrat die

Vertretung unserer Mandanten. Hiefür wird die Vertrauensbasis in die Kanzlei mit durch

den Umstand gefördert, indem der Mandant nicht - wie häufig in einer größeren

Kanzlei - bei komplexen Anliegen mit mehreren Anwälten zu tun hat bzw. sich als eine

"Nummer der Kanzlei" fühlt .

 

Deshalb wird der Allgemeinanwalt bzw. Generalist auch zukünftig gefragt sein. Nach

allgemeiner Erfahrung gibt es gegenüber speziellen Rechtsfällen nach wie vor zahlenmäßig

mehr juristisch zu klärende allgemeine bzw. komplexe Rechtsprobleme . Desweiteren ist

es in der Regel für den Mandanten kostensparend und sinnvoll, sich bei bestehenden

Rechtskonflikten zuerst an einen Generalisten mit langjähriger Berufserfahrung auf

mehreren Rechtsgebieten zu wenden.

Bei einer zu ausgeprägten Spezialisierung besteht in der Regel die Gefahr, vor lauter Details

den Blick auf das Ganze bzw. auf übergreifende Probleme anderer Rechtsgebiete mit nicht

auszuschließenden negativen Folgen zu verlieren.

 

Mehr Kompetenz durch in- und ausländische Kooperation

Falls den Anwälten unserer Kanzlei die Bearbeitung eines Mandates mangels spezieller

Fachkenntnis nicht zeit- und kostenoptimal möglich sein sollte bzw. die Komplexität des

Rechtsfalles spezielle Erfahrungen und Kontakte voraussetzt,  können wir auf ein

Netzwerk von Anwältinnen und Anwälteneinschließlich kompetenter und prozesserfahrener

Fachanwälte zurückgreifen.

 

Diesbezüglich existiert mit Kanzleien hoher Spezialisierungsgrade (z.B. im Gesellschafts-,

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Miet- und Fondsrecht sowie Medizin- und

Insolvenzrecht) eine langjährige und gute Zusammenarbeit zum Vorteil der erteilten

Mandate an die Kanzlei.

 

Insbesondere werden an dieser Stelle für die inländischen Kooperationspartner

stellvertretend genannt:

  • Herr Rechtsanwalt Dr. Jochim Thietz-Bartram, zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Herr Rechtsanwalt Mathias Müller , zugleich Fachanwalt für Miet-

    und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die Struktur der Kanzleitätigkeit wird entsprechend dem Bedarf an qualifizierter und

effizienter Rechtsberatung sowie Vertretung strukturell durch eine in kooperative

Zusammenarbeit mit einer namhaften Kanzlei angemessen verbessert werden

(diesbezügliche Änderungen werden zeitnah ergänzt).

 

Darüber hinaus bestehen bereits über die Kanzlei Rueckel & Collegen aus München gute

Kontakte zu Wirtschaftsstandorten in Atlanta/USA (Rueckel & Collegen LLC 3414 Peachtree

Road NE Atlanta, GA 30326 USA). Erstkontakte sind über Herrn RA Schille aufzunehmnen

Die Kanzlei ist zweisprachig ausgerichtet (deutsch/englisch).Es können  deutsche

Mittelstandsunternehmen oder deutsche Mandanten in den USA sowie amerikanische

Firmen bei deren Investments in Deutschland, insbesondere in den Bereichen:

  • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht  

  • Deutsch-Amerikanische Investments

  • Immobilieninvestments

  • Deutsch-Amerikanische Steuerfragen

  • Deutsch-Amerikanische Compliance

  • US-Aufenthhalts- und Einwanderungsrecht

betreut und vertreten werden. 

Solche Kontakte versetzen uns in die Lage, unseren Mandanten - sowohl bei der Fertigung

bzw. dem Vertrieb eigener Erzeugnisse in den USA - Kooperationen mit US-Firmen als auch

die Gründung einer eigenen oder die Übernahme einer US-Firma zu ermöglichen.